Der Mindestlohn von € 8,50 ab dem kommenden Jahr ist beschlossene Sache. Das Landwirte als formal Selbstständige davon nichts haben werden, außer natürlich Mehrkosten für Saisonarbeitskräfte wird von der Öffentlichkeit dabei Großteils ignoriert. Nun soll es aber noch eine Packung härter kommen, geht es nach Mecklenburg-Vorpommerns Landwirtschaftsminister Till Backhaus laut diesem Beitarg des Focus. Dieser hatte schon einmal Bestandesobergrenzen für Sauen und Milchviehbetriebe gefordert, die er nun auf der nächsten Agrarministerkonferenz zur Debatte stellen will. Ihm schweben dabei 500 Sauen oder 800 Milchkühe vor. Wie er auf diese Zahlen kommt, die alleuin schon untereinander in keiner vergleichbaren Relation stehen, bleibt unklar. Für die bäuerliche Landwirtschaften, die sich besonders im Sauenbereich spezialisiert haben, würde daß nichts andere als eine Einkommensobergrenze bedeuten. Größtbetriebe, vor allem die Nachfolge LPGen wie sie besonders in Mecklenburg-Vorpommern und Brandenburg en masse zu finden sind, wären indess wohl unbeeindruckt davon. Wollte man doch schon durch die Förderrichtlinien Biogasanlagen auf 500 kW beschränken, so bauten entsprechend große Betriebe mit Hilfe externer Investoren einfach ein Dutzend und mehr von diesen Anlagen formal unabhängig voneinander. Backhaus strebt dabei einen weiteren Schritt zur Vernichtung der bäuerlichen Landwirtschaft an.
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Tierobergrenzen?
Sehr aufschlussreich ist dieser kurze Beitrag aus dem Focus, nicht gerade. Er berichtet darüber das Mecklenburg-Vorpommerns Landwirtschaftsminister Till Backhaus Tierobergrenzen und eine Definition des Begriffes “Massentierhaltung” von der Bundesregierung fordert. Auch wenn es bei der Definition von Obergrenzen vorrangig wohl um wirklich industrielle Komplexe in der Tierhaltung gehen soll, ist dies dennoch nicht ohne Gefahr. Denn sind solche Grenzen ersteinmal da, wird man sie in Zukunft auch nach politischen Willen senken können. Bleibt auch hierbei die Frage, ob es nur einen einzigen anderen Wirtschaftszweig in Deutschland gibt, bei dem die maximale Größe einer Anlage gesetzlich vorgeschrieben ist? Persönlich halte ich solche Grenzen für unbegründet vor allem auch wenig sinnvoll, von zukünftigen Gefahren einmal ganz abgesehen.