Meinungsfreiheit auch für Förster

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Eigentlich garantiert der Artikel fünf unseres Grundgesetz die freie Meinungsäußerung. Das das in einem Land wie Brandenburg, das sich selbst gern mal als “Kleine DDR” bezeichnet etwas anders gesehen wird, beweist hierbei ein Erlass aus dem April diesen Jahres, der es Bediensteten der Landesforsten untersagte auch außerhalb ihrer Arbeit irgendetwas von sich zu geben, was entgegen der Auffassung ihres Dienstherren steht.

Forstleute und Umweltschutzverbände liefen Sturm gegen diese Anmaßung der Landesregierung, ging es doch nicht nur um die Grundrechtsbeschneidung, sondern stand dieser “Maulkorb-Erlass” auch dem zahlreichen Engagement in eben diesen Verbänden entgegen. Was nützt schließlich ein Fachmann und sein Engagement wenn er seine Meinung zu manch kontroversen Thema nicht äußern darf?

Ehe es nun auf eine Verfassungsbeschwerde hinauslaufen konnte, wurde den Forstleuten von ihrem Dienstherren wieder die eigene Meinung zugestanden, wie Natürlich Jagd berichtet. Aus welchem Anlass die rote Landesregierung überhaupt zu diesem Schritt gekommen ist, konnte ich nicht recherchieren, doch das damit offensichtliche Mißstände und Fehlentwicklungen der eigenen Politik, beispielsweise in der Frage des Wolfes (Der Wolf und seine Folgen) verschwiegen werden sollen, liegt auf der Hand!

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